Reach
Die REACH-Verordnung
Die unter der Bezeichnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) bekannte Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 18. Dezember 2006 ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft. Sie sieht die Registrierung aller in der Europäischen Gemeinschaft hergestellten oder in die Europäische Gemeinschaft importierten Stoffe ab einer Menge von 1 Tonne pro Jahr vor.
Die Vorschrift dient dazu, ein neues Chemikalien-Inventar zu schaffen, um das Wissen über die von Chemikalien ausgehenden Gefahren und Risiken zu verbessern und ein höheres Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Das Registrierungsverfahren endet am 1. Juni 2018, elf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. In diesen Jahren hat Zep Italia verschiedene Maßnahmen zur Erfüllung der Vorschriften ergriffen, wie:
- Weitergabe von Informationen an nachgeschaltete Akteure der Lieferkette
- Neuformulierung von Produkten aus Drittstaaten für den europäischen Markt
- Vollständigkeitsprüfung der Daten in den Sicherheitsdatenblättern
- Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter
- Aktualisierung der Produktetiketten.
ZEP unterstützt uneingeschränkt die Anstrengungen der europäischen Industrie, unerwünschte und hochgefährliche Elemente so weit wie möglich aus den eigenen Rezepturen zu entfernen.
Weitere Informationen sind auf der Website der Europäische Chemikalienagentur ECHA zu finden.
Zep ist in Europa mit zwei Produktionsstandorten (Vereinigtes Königreich und Italien) und durch mehrere Geschäftsstandorten und Distributoren vertreten.
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